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    Nordrhein-Westfalen führt Meldepflicht für Pflegedienste ein – Auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sollte kontrolliert wer

    Null Toleranz bei betrügerischen Machenschaften in der Pflege: Die Bundesregierung will handeln, erste Länder tun dies bereits. Auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege rücken in den Fokus. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) jedoch nicht.

    Nordrhein-Westfalen führt als erstes Bundesland eine Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein. „Mit diesem ersten Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Pflege ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter", erklärt Pflegeministerin Barbara Steffens.

    „Ein guter und wichtiger Schritt“, findet auch Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und Inhaber drei ambulanter Pflegedienste. „Durch die Meldepflicht wird den Behörden eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeit über die tätigen Pflege- und Betreuungsdienste geben. Aber was ist mit den vielen Hunderttausend Betreuungskräften aus Osteuropa, die in ganz Deutschland in Privathaushalten tätig sind? Warum werden die Vermittler dieser Betreuungskräfte oder die Betreuungskräfte selbst nicht ebenfalls in das geforderte Verzeichnis aufgenommen? Auch in diesem Bereich der häuslichen Versorgung benötigen wir Kontrollgremien und eine Verbesserung der Transparenz“, macht Wenz seine Forderung deutlich.

    Verbesserung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten

    Für die Hunderttausende Familien und osteuropäische Betreuungskräfte, die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) nutzen bzw. erbringen, ist es dringend erforderlich, die massenhafte Illegalität durch qualitätsgesicherte, legale Strukturen abzulösen. Eine Meldepflicht für diese Dienstleister wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) ihre ohnehin schon faktische Rolle als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen vollwertig einnehmen kann.

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