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Private Krankenversicherung für Familien und Kinder: Das ist 2012 zu beachten
Generell gilt, dass alle Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert werden. Ist der Elternteil Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV), wird auch das Kind privat über die Familienversicherung versichert.
In der privaten Krankenversicherung werden dann individuelle Tarife für jedes Kind abgeschlossen. Es besteht außerdem ein Modell für Familientarife in der PKV, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt. In den Familienversicherung der privaten Krankenversicherung sind die Beitragskosten für Kinder meist gering und bieten umfangreiche Leistungen.
Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung informiert über folgende Aspekte der PKV für Familien und Kinder:
- Familientarif in der PKV
- Familienversicherung mit Selbstbeteiligung
- private Krankenversicherung für Kinder
- spezielle Kindertarife in der PKV
Die private Krankenversicherung für Familien kann sich besonders bei gut Verdienenden lohnen, denn je nach Tarif kann der Beitrag dort geringer ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den letzten Jahren hat die private Krankenversicherung eine Art Familienversicherung eingeführt. Diese umfasst unterschiedliche Tarife mit einem breiten Leistungsumfang, wie z.B. einen Tarif für Kinder ohne Selbstbehalt.
Es ist ebenfalls möglich, Tarife mit Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung zu buchen. Dadurch fallen alle Beiträge, sowohl die der Eltern als auch der Kinder, niedriger aus. Das Tarifmodell einer privaten Familienversicherung sieht Rabatte auf die Beiträge für mitversicherte Kinder vor. Alle Beiträge sowie auch die Selbstbeteiligung werden zu einem Beitrag zusammengefasst.
Sind beide Elternteile privat versichert, so muss auch der Nachwuchs in der privaten Krankenversicherung untergebracht werden. Ist nur ein Elternteil privat versichert, wird das Kind bei der Person mitversichert, die das höhere Einkommen erzielt. Sind jedoch die Partner nicht verheiratet, können sie selbst entscheiden, bei wem das Kind mitversichert wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für den Nachwuchs keine Beiträge an.
Weitere Infos:
1A Krankenversicherung
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock
Web: http://www.1a-krankenversicherung.de/
Tel: 0381-375665-0
Mail: presse@1a-krankenversicherung.de



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