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Wechsel in die private Krankenversicherung – was ist zu beachten?
Egal ob Sie selbständig arbeiten oder ein Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sind. Wer in
die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte mehrere Dinge beachten, damit es nicht zu
einer bösen Überraschung kommt.
Für wen ist ein Wechsel möglich?
Studenten, Freiberufler und Selbständige können sich grundsätzlich von der Versicherungspflicht
befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, die allerdings meist nur 50-80 Prozent der Kosten umfasst. Sie können sich zusätzlich in der privaten Krankenversicherung versichern, um die Restkosten abzudecken.
Aufgrund ihrer sicheren Anstellung und der Teilzahlungen durch den Dienstherrn, können sie dabei von besonders günstigen Tarifen profitieren. Arbeitnehmer hingegen können sich nur dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500 Euro brutto im Jahr liegen. Mehr zur PKV bei finanzen.de.
Versicherungsbeiträge und Risikozuschläge
Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht einkommensabhängig sind, sondern sich aus dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht ergeben, muss man beim Antrag Gesundheitsfragen beantworten. Diese sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Versicherer sonst die Möglichkeit hat, die Versicherung jederzeit zu kündigen. Bestehen
Vorerkrankungen werden ggf. Risikozuschläge fällig. Je nach Gesundheitszustand können sich die
Beiträge dabei so stark erhöhen, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung mitunter
nicht lohnt. Das gleiche gilt für das Alter. Der Einstieg in die private Krankenversicherung lohnt sich
vor allem in jungen Jahren, ältere Menschen müssen oft mit so hohen Beiträgen rechnen, dass der
Wechsel ebenfalls eher finanziell belastend ist. Wenn man mehrere Kinder hat, sollte man ebenfalls
rechnen, ob der Wechsel lohnt, denn die PKV bietet keine Familienmitversicherung, vielmehr müssen
Kinder selbständig versichert werden.
Bevor man seine alte Krankenversicherung kündigt sollte man die Zusage vom neuen Krankenversicherer haben. Dabei sind auch die Kündigungsfristen zu beachten.



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