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Wiederbelebung: Neue BZgA-Infokarte zeigt, wie einfach es geht
Hausärztinnen und Hausärzte als Multiplikatoren besonders gefragt
Köln, 19. März 2019. „Prüfen – Rufen – Drücken“: Wie eine Laienreanimation ablaufen sollte, zeigt eine neue Infokarte für die Brieftasche, die kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden kann. Mit dieser Kurz-Anleitung im praktischen Scheckkartenformat will das bei der BZgA angesiedelte Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung (NAWIB) auf die Bedeutung der Laienreanimation aufmerksam machen.
Aktuell erleiden hierzulande mehr als 50.000 Menschen pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Doch nur in 42 Prozent der Fälle beginnen Laien vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wiederbelebungsmaßnahmen – dabei können diese die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen.
Wichtige Multiplikatoren wie Hausärztinnen und Hausärzte, aber auch sonstige am Thema interessierte Multiplikatoren, können bei der BZgA zudem kostenlose Aufsteller mit jeweils 30 Infokarten zum Thema „Wie funktioniert Wiederbelebung“ bestellen. Auf den Plastikkarten findet sich eine leicht verständliche Infografik, die die wichtigsten Handgriffe zur Wiederbelebung erläutert.
Weitergehende Informationen vermittelt die ebenfalls kostenlose Broschüre „Wie funktioniert Wiederbelebung?“. Neben der Handlungsanleitung „Prüfen! Rufen! Drücken!" informiert sie über aktuelle Statistiken und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.
Die Scheckkarte „Du kannst Leben retten“, das Aufsteller-Set und die Broschüre "Wie funktioniert Wiederbelebung?" können kostenlos bestellt werden unter https://www.bzga.de/infomaterialien/wiederbelebung/, per Mail: order@bzga.de oder Fax: 0221/8992257.
Weitere Informationen zum Thema:
https://www.wiederbelebung.de/
____________________
Kontakt:
Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
pressestelle@bzga.de
www.bzga.de
www.twitter.com/bzga_de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit



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