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Zwölf Kommunen für vorbildliche Strategien zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum ausgezeichnet
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Berlin/Köln, 4. Juni 2013. Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbes „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ wurden gestern Abend in Berlin zwölf Kommunen für ihre vorbildlichen Aktivitäten zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum ausgezeichnet. Die Preisverleihung erfolgte durch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Prof. Dr. Elisabeth Pott.
Die Preisverleihung war der Abschluss des sechsten bundesweiten Wettbewerbs. Thema in diesem Jahr war „Alkoholprävention im öffentlichen Raum“. Damit ging es um jene Ansätze und Strategien zur kommunalen Suchtprävention, die mit abgestimmten ordnungs-, sozial- und gesundheitspolitischen Maßnahmen präventiv auf den zunehmenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit einwirken. Zugleich wurden auch Aktivitäten der Alkoholprävention gewürdigt, die auf strukturelle Verbesserung zielen. Zum Beispiel der Aufbau wirksamer Formen der kommunalen Zusammenarbeit und die nachhaltige Verankerung von Präventionsarbeit an Schulen. Mit Hilfe des aktuellen Wettbewerbs bieten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die BZgA den Kommunen ein Forum, ihre Aktivitäten und Strategien zur Alkoholprävention bundesweit bekannt zu machen.
„Die Gewinner werden Nachahmer finden. Die als vorbildlich bewerteten Maßnahmen zeigen auch anderen Kommunen, welche Chancen es für Suchtprävention auf lokaler Ebene gibt. Die Kooperation der Kommunen und der stetige Austausch von ‚Best Practice’-Beispielen sind wesentlich, um die Qualität der Suchtprävention nachhaltig in der Fläche zu sichern. Wie gut das gelingen kann, zeigt sich hier besonders am Beispiel Alkohol“, betonte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
„Erfolgreiche Suchtprävention findet vor Ort statt, dort wo die Menschen leben. Viele Kommunen leisten hier eine sehr vorbildliche Arbeit. Sie zeigen, wie durch vernetzte regionale Angebote die Suchtprävention zu einer gemeinsamen Aufgabe werden kann“, würdigte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans die Ergebnisse des Wettbewerbs. „Mit unterschiedlichen zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gelingt es Kommunen in ganz ausgezeichneter Weise, neue Ideen in der Zusammenarbeit und Kooperation zu entwickeln“, erklärte Dyckmans.
Inhaltlich greift der Wettbewerb unter dem Motto „Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ ein für die Förderung eines verantwortungsvollen Umganges mit Alkohol und für die Kommunen hoch aktuelles Thema auf. „Der kommunale Ansatz ist zur Erreichung der besonders betroffenen Zielgruppen deshalb so wichtig, weil in den Kommunen durch konkrete, auf die Zielgruppen zugeschnittene Angebote verschiedenste Lebenswelten der Menschen berücksichtigt und miteinander verknüpft werden können“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA.
Der vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) betreute Wettbewerb stieß auf große Resonanz. Insgesamt gingen 99 gültige Beiträge ein. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertete die Wettbewerbsbeiträge und wählte die Preisträger aus. Für die prämierten Wettbewerbsbeiträge stellte die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurde vom GKV-Spitzenverband ein Sonderpreis zum Thema „Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.
Die Preisträger:
Kreisfreie Städte
Stadt Leipzig:10.000 Euro
Stadt Freiburg im Breisgau: 5.000 Euro
Landeshauptstadt München: 4.000 Euro
Stadt Göttingen: 3.500 Euro
Kreisangehörige Kommunen
Stadt Marburg: 10.000 Euro
Stadt Rastatt : 5.000 Euro
Stadt Rothenburg ob der Tauber
mit dem Landkreis Ansbach: 4.000 Euro
Verbandsgemeinde
Nierstein-Oppenheim 3.500 Euro
Landkreise
Landkreis Esslingen: 7.500 Euro
Landkreis Weilheim-Schongau: 7.500 Euro
Sonderpreis der Krankenkassen
Main-Tauber-Kreis 5.000 Euro
Stadt Münster: 5.000 Euro
Um die eingereichten Beiträge und herausragenden Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf diese Weise zur Nachahmung anzuregen, sind die Ergebnisse des Wettbewerbs in einer Dokumentation veröffentlicht. Sie ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos erhältlich unter order@bzga.de.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und ein download der Dokumentation finden sich unter http://kommunale-suchtpraevention.de
___________________________________
Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit



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