Die Bundesregierung hat am 21. September die Verordnung zur Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) verabschiedet. Eine überfällige Reform, aber kein großer Wurf, so der Kommentar des Bundeszahnärztekammerpräsidenten, Dr. Peter Engel. Das Bundesministerium Gesundheit (BMG) betont, die GOZ-Novelle biete einen für alle gangbaren Kompromiss. Für den schleswig-holsteinischen Kammerpräsidenten Dr. K. Ulrich Rubehn, der an den Beratungen zur GOZ-Novellierung im BMG beteiligt war, ist das Ergebnis enttäuschend und angesichts einer fehlenden Punktwertanhebung nach 23 Jahren Honorar-Eiszeit eine satte Ohrfeige für die Zahnärzteschaft in Deutschland.
„Man hat uns nur bei den Veränderungen im Leistungskatalog mitreden lassen, alles andere, einschließlich des Punktwertes, hat sich das BMG vorbehalten“, so Rubehn. Zwar komme durch Neubewertung von einzelnen Leistungen insgesamt eine Verbesserung von etwa sechs Prozent zustande. Das gelte aber nur bei einem statistisch gemittelten Therapie- und Abrechnungsverhalten. Überdies gleiche dies gerade einmal die Inflationsrate der letzten Jahre drei Jahre aus. „Jedem betriebswirtschaftlich Versierten ist klar, dass ein solcher Anstieg bei weitem nicht die Kostensteigerungen von über zwei Jahrzehnten ausgleichen kann.“
„Die Bundesregierung hat für privatzahnärztliche Leistungen de facto ein virtuelles Budget eingeführt, indem man einen limitierten Ausgabenzuwachs festgelegt. Damit werden die Zahnärzte in Gruppenhaft genommen und sollen den erhöhten Behandlungsbedarf einer alternden Bevölkerung und den zahnmedizinischen Fortschritt quasi aus der eigenen Tasche bezahlen.“
Der Entwurf werde nach wie vor den fachlichen Anforderungen an eine Gebührenordnung nur bedingt gerecht, weil er nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin entspreche. Siebzig Prozent der zahnmedizinischen Leistungen blieben in ihrer Beschreibung und Punktzahl unverändert. Damit würden etliche Leistungen weiterhin unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. „Eine derartige Zumutung ist in der Geschichte der freien Berufe neu“, betont Rubehn.
Positiv sei der Verzicht auf ein von den privaten Krankenversicherern geforderte so genannte Öffnungsklausel, mit der Separatverträge zwischen Versicherungen und einzelnen Zahnärzten möglich geworden wären.