Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale
Suchtprävention noch möglich
Noch bis zum 14. Januar 2013 läuft die Bewerbungsfrist für Städte,
Gemeinden und Kommunen
Köln, 28. November 2012. Der 6. Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien
zur kommunalen Suchtprävention“ verspricht, ein breites Spektrum an guten
Beispielen abzubilden. Bereits jetzt haben quer durch das gesamte
Bundesgebiet Städte, Gemeinden und Kreise ihre Absicht erklärt, an dem
Wettbewerb mit einem eigenen Beitrag teilzunehmen.
Ziel des Kommunalen Wettbewerbs ist es, die Bedeutung kommunaler
Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention hervorzuheben und zu fördern.
Seit dem Jahr 2001 wird der Wettbewerb regelmäßig zu ausgewählten Themen
angeboten und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und mit
Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des
GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. In diesem Jahr steht der Wettbewerb
unter dem Motto „Alkoholprävention im öffentlichen Raum“.
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, freut sich über das positive Zwischenergebnis
und ruft weitere Kommunen zur Beteiligung auf: „Probleme im Zusammenhang
mit Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen
Personennahverkehr werden in vielen Kommunen intensiv diskutiert. Mit dem
aktuellen Bundeswettbewerb wollen wir zeigen, welche erfolgreichen
Strategien zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum bereits gefunden
wurden. Je mehr Kommunen mitmachen, umso besser wird die Vielfalt der
kommunalen Aktivitäten und Maßnahmen zur Alkoholprävention dargestellt
werden können.“
Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme stellt die BZgA ein Preisgeld in Höhe
von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der
GKV-Spitzenverband in diesem Jahr einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum
Thema „Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und
Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ aus.
Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der
kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten
Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen)
können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt
werden.
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 14. Januar 2013. Die
Preisverleihung wird am 3. Juni 2013 in Berlin stattfinden. Nach der
Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die
Wettbewerbsdokumentation im Internetportal zum Wettbewerb veröffentlicht.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist von der BZgA mit der
Organisation des Wettbewerbs beauftragt worden. Kontaktdaten,
Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen sind im
Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de/ [1] verfügbar.
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Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de [2]
http://www.bzga.de [3]
RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php [4]
Twitter: http://www.twitter.com/bzga_de [5]
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Links:
[1] http://www.kommunale-suchtpraevention.de/
[2] mailto:marita.voelker-albert@bzga.de
[3] http://www.bzga.de
[4] http://www.bzga.de/rss-presse.php
[5] http://www.twitter.com/bzga_de