Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Probe und Widerruf anders behandelt als Beamte auf Lebenszeit. Denn Beamte auf Probe/ Widerruf werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, Beamte auf Lebenszeit hingegen erhalten die volle beamtenrechtliche Versorgung. Experten raten daher die Arbeitskraft finanziell durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit
Werden Beamte auf Lebenszeit aufgrund eines Freizeitunfalls, einer Krankheit, eines Dienstunfalls oder –Beschädigung dienstunfähig, erhalten sie die volle beamtenrechtliche Versorgung. Ein Ruhegehalt wird dem Beamten gewährt, sobald er 5 Dienstjahre geleistet hat. Durch vergangene Änderungen müssen Beamte jedoch damit rechnen, dass das Ruhegehalt durch Kürzungen weniger üppig ausfällt. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte [1] auf Lebenszeit sinnvoll. Sie soll die Versorgungslücke zwischen Gehalt und Ruhegeld schließen.
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird zu Anfang des Vertrags eine Dienstunfähigkeits-Rente vereinbart. Nach dieser Rente, der Vertragslaufzeit, eventuellen Vorerkrankungen sowie dem jeweilig ausgeübten Beruf berechnet sich der Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Merkmale einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist das Studieren der Vertragsbedingungen besonders wichtig. Denn im Detail stecken die Tücken. Beispielsweise werden die echte und unechte Beamtenklausel unterschieden. Die echte Klausel leistet in jedem Fall bei einer Dienstunfähigkeit. Die unechte Dienstunfähigkeits-Klausel hingegen, leistet nur, wenn laut Bedingungen auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung die Klausel der abstrakten Verweisung. In einem guten Vertrag ist diese Klausel nicht enthalten, sodass der Versicherungsnehmer nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Denn ansonsten kann es sein, dass der Versicherte keine Rente erhält.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe und Widerruf
Beamte auf Probe und Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit (beim Freizeitunfall oder Krankheit) entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt eine Wartezeit von 60 Monaten, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben. Werden sie aufgrund von einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig, erhalten Beamte auf Widerruf den Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeaVG. Beamte auf Probe erhalten ein Unfallruhegehalt bzw. ein Ruhegehalt. Aufgrund der jeweiligen Bestimmungen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung gerade für diese Beamten besonders wichtig und empfehlenswert. Sie müssen bei einem Abschluss jedoch darauf achten, dass sie nicht schlechter gestellt werden als Beamte auf Lebenszeit. Einige Dienstunfähigkeitsversicherungen sehen diesen Unterschied in den Vertragsbedingungen vor.
Links:
[1] http://dienstunfaehigkeitsversicherungen.org/dienstunfaehigkeit-beamte/