In Zufriedenheitsbefragungen zum Krankenhausaufenthalt zählt bei der Beurteilung der Betreuung ein Negativ-Aspekt fast schon zu den “Klassikern”: die sog. Mini-Tribunale. “Wieso haben Sie das Medikament nicht genommen?”, “Warum haben Sie uns nicht gerufen?”, “Weshalb waren Sie noch nicht in der Röntgen-Abteilung?”. Der Ton mancher Mitarbeiter des Pflegepersonals ist bei derartigen Fragen tadelnd streng und drängt die Patienten in eine Rechtfertigungs-Position. Werden – durchaus plausible – Antworten gegeben, heißt es dann häufig, dass der Sachverhalt gar nicht wie dargestellt sein könne. Die Patienten müssen sich nun auch noch gegen den impliziten Vorwurf der Unglaubwürdigkeit wehren. Eine detailliertere Untersuchung derartige Vorgänge zeigt, dass die Mitarbeiter ihren Routinen und Vorgaben folgen, aber häufig – z. B. bei interdisziplinär behandelten Patienten oder in der Zusammenarbeit mit Funktionsabteilungen – gar nicht über alle Vorgänge informiert sind. Nach dem Motto: “Es kann nicht sein, was nicht sein darf” wandeln sie dann dieses Informationsdefizit in ein Versagen des Patienten um. Wehren diese sich gegen die Rolle, in die sie gedrängt werden, erhalten sie nicht selten noch zusätzlich den Stempel “schwierig”. Die Ad-hoc-Tribunale belasten die Pflege-Patienten-Beziehung, sind schädlich für die Adhärenz und wirken sich negativ auf die Zufriedenheits-Beurteilungen der Patienten aus, drei gute Gründe für Führungsverantwortliche, diesem Aspekt mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Quelle: http://ifabsthill.wordpress.com/2014/02/02/patientenbetreuung-im-kranken... [1]
Links:
[1] http://ifabsthill.wordpress.com/2014/02/02/patientenbetreuung-im-krankenhaus-stoppt-die-ad-hoc-tribunale/