Es ist ein Thema, das Krankenversicherte in den letzten Wochen sehr aufgewühlt haben dürfte: Die anhaltende Diskussion um die Leistungen der Krankenversicherung für Flüchtlinge ist kaum auf einem objektiven Niveau zu führen. Häufig wird in der Presse kolportiert, dass die kostenfreie Versorgung den Steuerzahler Beträge in Milliardenhöhe kosten könnte. Gleichzeitig stellt man fest, dass viele Flüchtlinge offenbar eine bessere medizinische Versorgung erhalten als Obdachlose und Menschen, die sich keine Krankenversicherung leisten können. Obwohl hier sicher noch ein erheblicher Klärungsbedarf besteht, sind einige Regelungen aber recht klar. So ist es nach Einschätzung von objektiven Experten unwahrscheinlich, dass die Kosten für die Zahnarztbehandlungen von Flüchtlingen einen Milliardenbetrag ausmachen werden.
Heutige Regelungen sind ausbaufähig
Beim Blick auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben wird schnell klar, dass noch ein erheblicher Handlungsbedarf besteht, damit sich Flüchtlinge hier schnell einfinden und damit gleichzeitig ein immenser Sozialneid verhindert wird. Die heutigen Vorschriften besagen, dass Flüchtlinge eine medizinische Versorgung erhalten, die auf Notfälle ausgerichtet sind. Sie unterliegen also dem Schutz durch die gesetzlichen Kassen und sind dort pflichtversichert. Allerdings erhalten sie nur dann Leistungen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Es ist also nicht möglich, ein Gebiss vollständig sanieren zu lassen oder hochwertigen Zahnersatz anzuschaffen. Die Leistungen der GKV sehen nur vor, dass eine medizinisch notwendige Grundversorgung geleistet und gezahlt wird. Weiterführende oder sehr hochwertige Leistungen gehören nicht dazu. Trotzdem kann schon bei diesen Leistungen ein Konflikt auftreten, wenn man beispielsweise den Vergleich zu Menschen ohne Versicherungsschutz zieht. Diese gibt es in Deutschland nämlich trotz der geltenden Versicherungspflicht in der Krankenversicherung auch. Wer sich diesen Schutz nicht leisten kann und keine Beiträge bezahlt, ist auch nicht krankenversichert. Es kann also sein, dass Flüchtlinge durch den Basisschutz in dringenden medizinischen Notfällen letztlich besser versichert sind als Obdachlose oder als Menschen, die in Deutschland keine Krankenversicherung bezahlen. Diesen Konflikt gilt es zu lösen, wenn man nicht ein erhebliches Potenzial für soziale Unruhen schaffen will. Wie Flüchtlinge ganz genau versichert sein können, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/2016/03/16/welch... [1]
Pflichtversicherung greift auch für Flüchtlinge
Sobald Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen und eine Arbeit gefunden haben, unterliegen sie der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese greift natürlich auch, sofern sie arbeitslos gemeldet sich oder Hartz IV-Leistungen beziehen. Stehen sie dann in einem Arbeitsverhältnis, gelten die gleichen Regelungen wie bei allen Arbeitnehmern. Wer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, ist in der GKV gesetzlich pflichtversichert. Wer ein höheres Einkommen erhält, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Dieses Konstrukt dürfte bei Flüchtlingen aufgrund der Versicherungspflichtgrenze unwahrscheinlich sein. Sofern sie sich nach der Ankunft in Deutschland selbständig machen und ein eigenes Gewerbe anmelden, können sie sich natürlich privat versichern. Hier gelten wiederum die gleichen Vorgaben wie für deutsche Arbeitnehmer und Selbständige. Natürlich müssen auch in diesen Fällen Beiträge durch die Flüchtlinge gezahlt werden, eine Entlastung gilt hier nicht. Somit sind die Regelungen für die Neuankömmlinge letztlich mit den Vorgaben für deutsche Arbeitnehmer identisch. Das soll allerdings auch so sein, damit sie sich schnell an die hier geltenden Vorschriften anpassen können und damit sie den Weg in die deutsche Gesellschaft so früh wie möglich finden.
Links:
[1] https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/2016/03/16/welche-moeglichkeiten-haben-fluechtlinge-sich-krankenzuversichern/