Eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Bezug auf Patienten-Informationen sowie zur Einrichtung technischer als auch organisatorischer Maßnahmen, um den Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, ist in der Rechtsordnung gleich mehrfach fixiert. Zum anderen beeinflusst der Schutz der Privatsphäre als Leistungsmerkmal einer „guten Arztpraxis“ den Erfolg der Patientenbindung und -gewinnung, ist also auch ein Marketing-Instrument. Das E-Book „Tipps für eine (noch) diskretere Patientenbetreuung“ aus der Serie „Zehn-Minuten-Briefings für niedergelassene Ärzte“ gibt Hinweise für die Optimierung der Diskretion im Umgang mit den Praxisbesuchern.
Zum E-Book: http://bit.ly/2fFOLKM [1]
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